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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Verpflichtungen

1. Wir verpflichten uns zur Ausführung der Programme gemäß den mit unseren Kunden festgelegten Zielen. Der Kunde und der Consultant setzen alle Teilnehmer und/oder operativen Consultants über diese Ziele in Kenntnis.

2. Wir verpflichten uns zu Training, Coaching und persönlicher Beratung der Teilnehmer entsprechend ihren tatsächlichen Kapazitäten.

3. Wir verpflichten uns gegenüber den Teilnehmern zur Anwendung einer praktisch orientierten, anspruchsvollen, stimulierenden und motivierenden Trainingsmethode.

4. Wir verpflichten uns zu absoluter Verschwiegenheit, was Teilnehmer und Kunden betrifft.

5. Wir verpflichten uns, unsere Kunden über alle Umstände zu informieren, die den einwandfreien Ablauf des programms entsprechend der Verschwiegenheitserklärung in Klausel 4 beeinträchtigen könnten.

6. Höhere Gewalt

Wir verpflichten uns zur strengen Einhaltung der vereinbarten Fristen außer im Fall von unvorhersehbaren Umständen, die ein Ersetzen des

Consultants erforderlich machen.

7. Geistiges Eigentum

7.1. Krauthammer behält sich sämtliche Urheberrechte sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die gesamte Dokumentation und alle Materialien (einschließlich Software) vor, die das Unternehmen dem Kunden bereitstellt. Dem Kunden wird das nicht exklusive Nutzungsrecht für die Dokumentation und Materialien innerhalb seiner Organisation und lediglich für die Teilnehmer eingeräumt, welche für das vorliegende Trainingsprogramm angemeldet sind.

In Bezug auf die Trainingseinheiten und/oder Ergebnisse aus Leistungen, die Krauthammer auf spezielle Anfrage des Kunden entwickelt hat, kann Krauthammer dem Kunden in einem Zusatzvertrag ein exklusives Nutzungsrecht für diese Materialien und/oder Ergebnisse einräumen.

7.2. Der Kunde ist nicht befugt, vorgenannte Dokumentation und Materialien ohne vorherige Zustimmung von Krauthammer vollständig oder in Teilen zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu ändern. Sofern der Kunde nicht die vorherige Einwilligung von Krauthammer eingeholt hat, darf er keine visuellen oder audiovisuellen Aufnahmen eines Programms vollständig oder in Teilen vornehmen.

7.3. Krauthammer garantiert, dass die Materialien für Trainingseinheiten, die Ergebnisse aus den erbrachten Leistungen und/oder die diesbezügliche Nutzung nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzten und dass die Nutzung dieser Materialien und/oder Ergebnisse nicht anderweitig eine unrechtmäßige Handlung gegenüber Dritten darstellt.

7.4. Sofern Krauthammer Materialien für Trainingseinheiten erstellt und/oder Ergebnisse aus Leistungen nach Entwürfen, Zeichnungen und/oder sonstigen vom Kunden vorgegebenen Anweisungen erbracht hat, garantiert der Kunde, dass die Nutzung dieser Entwürfe, Zeichnungen oder sonstigen Anweisungen für die Erstellung neuer Materialien und/oder Ergebnisse nicht die (geistigen Eigentums-)Rechte Dritter verletzt.

8. Anwesenheit

8.1. Die Anwesenheit bei der ersten Trainingseinheit ist verbindlich, um die erfolgreiche Teilnahme am Trainingsprogramm in der besagten Gruppe sicherzustellen. Sollte der Teilnehmer am ersten Trainingstag abwesend sein, kann er einer neuen/anderen Gruppe zugeteilt werden. Für öffentliche Trainingseinheiten finden die Transfer-/Stornierungsbedingungen gemäß Klausel 15/16 Anwendung.

8.2. Der Teilnehmer bleibt Mitglied der Gruppe, im Rahmen derer er das Training aufgenommen hat. Ein Wechsel zwischen Gruppen oder das Nachholen versäumter Trainingstage in einer anderen Gruppe ist nicht zulässig.

9. Teilnahmezertifikat

9.1. Wir können für Teilnehmer als Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme ein Zertifikat entsprechend der Art des Trainings unter den folgenden Bedingungen ausstellen:

9.1.1. Der Teilnehmer ist bei einem Training von bis zu drei Tagen jeden Tag anwesend.

9.1.2. Der Teilnehmer darf bei einem vier- und mehrtägigen Training einen Trainingstag abwesend sein.

9.1.3. Der Teilnehmer hat konkrete Ergebnisse in Form von mündlichen bzw. schriftlichen Berichten vorgelegt.

9.1.4. Der Teilnehmer hat sich positiv und aktiv in das Projekt/Programm eingebracht.

9.1.5. Der Teilnehmer hat sich entsprechend den ausgegebenen Aufgaben auf die Trainingseinheit vorbereitet.


10. Disclaimer Preisgestaltung

10.1. Die Gebühren für das Programm können in den folgenden Fällen Änderungen (einer Erhöhung) unterliegen:

10.1.1. sofern die für das Programm geeigneten Ressourcen (Consultants) nicht in dem Zeitrahmen verfügbar sind, der vom Kunden angefordert wurde;

10.1.2. sofern der Kunde ein Programm auf einen späteren Zeitpunkt verlegt und die ursprünglich geplanten Termine daher nicht beibehalten werden können;

10.1.3. sofern infolge der genannten Umstände mehr Trainingsleiter für die Programmdurchführung erforderlich sind.

11. Zahlung

11.1 Die Zahlung ist am ersten Tag des Programms oder bei der ersten Programmaktivität fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen netto nach

Rechnungsdatum zu leisten.

11.2 Wenn der Kunde für die Annahme der Rechnungen von Krauthammer eine oder mehrere Bestellreferenzen zur Aufteilung der Kosten benötigt (zum Beispiel zur Aufteilung nach Schulungs- und Reisekosten), dann muss er Krauthammer alle Bestellreferenzen innerhalb von zwei (2) Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags mitteilen. Wenn der Kunde die in dieser Klausel festgelegten Anforderungen nicht erfüllt, verzichtet er hiermit auf alle Rechte aus dieser Bedingung für die Validierung und zahlt die Rechnung gemäß den normalen Zahlungsbedingungen, die in Artikel 11.1 festgelegt sind.

11.3 Wird die Zahlung von einem Dritten geleistet, ist der Kunde dennoch für die Abschlusszahlung verantwortlich.

11.4 Der Kunde informiert Krauthammer im Voraus über (bestimmte) lokale Steuern.

12. Anreise, Unterkunft und spezifische Sachkosten

12.1. Anreisekosten, Fahrtzeiten, Unterkunft und Verpflegung unserer Consultants für die Trainings sowie spezifische Sachkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

12.1.1. Flugreisen und Fahrten mit Hochgeschwindigkeitszügen: Diese Ausgaben werden auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Wenn die Reisezeit für eine Einzelfahrt bzw. einen Einzelflug nicht mehr als drei (3) Stunden ab dem Abfahrts- bzw. Abflugort beträgt, werden Flüge bzw. Fahrten in Hochgeschwindigkeitszügen in der zweiten Klasse bzw. Economy-Klasse gebucht. Reisen mit einer Dauer von 3-6 Stunden werden bei Flügen in der Economy Class Plus oder bei Fahrten in Hochgeschwindigkeitszügen in der ersten Klasse gebucht. Längere Flugreisen werden in der Business-Klasse gebucht.

12.1.2. Taxi-, Zug- und Busfahrten, Mietwagen, Kilometergeld, Übernachtung und Verpflegung: Diese Ausgaben werden separat auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Kosten für Autofahrten werden pro Kilometer berechnet.

12.1.3. Für die Ausgaben gemäß Artikel 12.1.2 wird die Reisezeit in Rechnung gestellt, wenn die Reisezeit für Hin- und Rückfahrt bzw. Hin- und Rückflug insgesamt mehr als 3 Stunden pro Tag beträgt.

12.2. Die zusätzlichen Kosten für kundenspezifische (nicht Standard-)Materialien wie Gestaltung, Druck, Lieferung und Übersetzungen, Organisation von Tagungsräumen inklusive Technik und Verpflegung, sind nicht enthalten und werden auf Anfrage kalkuliert und separat in Rechnung gestellt.

12.3. Die Zahlung von Reise- und Unterkunftskosten sowie möglicher spezifischer Sachkosten ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

13. Stornierungsbedingungen für alle Programme

13.1. Wird ein Programm ganz oder teilweise vom Kunden storniert, ist folgende Gebühr zu zahlen:

13.1.1. zwischen dem Abschlussdatum des Vertrags und acht Wochen vor Programmbeginn: 20% der Gebühr zur Deckung von Planungs-, Vorbereitungs-, Organisations- und Verwaltungskosten

13.1.2. zwischen acht und vier Wochen vor dem Programmbeginn: 50% der Gebühr

13.1.3. Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt: die volle Gebühr.

13.2. Wird ein Programm von Krauthammer storniert, so wird dem Kunden die bereits gezahlte Gebühr erstattet.

14. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verschiebung von internen Programmen (ganz oder teilweise)

14.1. Unsere Kunden setzen uns mindestens vier Wochen vor etwaigen Änderungen hinsichtlich der vereinbarten Daten und Uhrzeiten in Kenntnis.

14.2. Nach dieser Zeit wird für jede Terminverlegung ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt, der 50% der Trainingsgebühr entspricht.
14.3. Auf einen späteren Zeitpunkt verlegte Trainingstage müssen innerhalb von 60 Tagen in Anspruch genommen werden. Wird für einen verlegten Termin kein neues Datum festgelegt, wird der Vorgang als Stornierung erachtet und es werden ab dem Tag, an dem die Terminverlegung erstmals mitgeteilt wurde, Stornierungsgebühren erhoben.
14.4. Pro Schulungstag ist nur eine Verschiebung zulässig. Nach der ersten Verschiebung gelten die in Artikel 13.1 genannten Stornierungsregeln.

15. Transferbedingungen für öffentliche Programme

15.1. Eine Anmeldung kann vom Kunden kostenlos bis zu sechs Wochen vor dem ersten Trainingstag auf eine andere Trainingseinheit transferiert werden, sofern die von der Anmeldung betroffene neue Trainingseinheit innerhalb eines Jahres nach dem Transferdatum beginnt.

15.2. Bei einem Transfer innerhalb von sechs Wochen vor dem ersten Trainingstag wird die volle Gebühr für die Trainingseinheit, für welche die Anmeldung ursprünglich erfolgte, in Rechnung gestellt. Für die neue Trainingseinheit fällt die folgende Anmeldegebühr an:

15.2.1. bei einem Transfer zwischen sechs Wochen und einer Woche vor dem Trainingsbeginn: 50 % der Gebühr für die neue Trainingseinheit

15.2.2. bei einem späteren Transfer oder bei Abwesenheit am ersten Trainingstag: 100 % der Gebühr für die neue Trainingseinheit.

15.3. Der Kunde kann bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn eine Ersatzperson, die über dieselben beruflichen Qualifikationen verfügt bzw. in derselben Funktion tätig ist, kostenlos für die ursprüngliche Trainingseinheit anmelden.


16. Terminverlegung oder Stornierung öffentlicher Programme durch Krauthammer

16.1. Sofern die Anzahl der Teilnehmer für öffentliche Trainingseinheiten unter der erforderlichen Mindestanzahl für eine Trainingsgruppe liegt, setzt

Krauthammer den Kunden spätestens drei Wochen vor dem ersten Trainingstag diesbezüglich in Kenntnis und schlägt Alternativen im Rahmen der folgenden Optionen vor:

16.1.1. Verlegung des Trainingsbeginns um einen oder zwei Trainingstage und entsprechende Verlängerung der Trainingseinheit um einen oder zwei weiterer Trainingstage.

16.1.2. Stornierung des Trainings. Soweit möglich wird ein alternatives Training oder ein anderer Trainingsort angeboten. Im Fall der Stornierung durch Krauthammer werden dem Kunden etwaige entrichtete Trainingsgebühren zurückerstattet.

16.1.3. Der Kunden kann im Fall der Verlegung oder Stornierung wie in dieser Klausel 17 dargelegt keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen.

17. Haftung

17.1. Nach vertraglich vereinbarter Leistungserbringung übernimmt Krauthammer gegenüber seinem Kunden eine Handlungspflicht und nicht die Pflicht, ein bestimmtes Ergebnis zu garantieren. Krauthammer haftet nicht für Verluste, die infolge der Unvollständigkeit oder Unangemessenheit von Informationen entstanden sind, die von oder im Auftrag des Kunden bereitgestellt wurden. Es besteht lediglich eine Haftungspflicht für Verluste, die als direkte Folge eines Vertragsbruchs entstehen, der auf Krauthammer zurückzuführen ist, und nur insofern der Verlust durch gängige fachliche Kompetenzen und ein normales Maß an Aufmerksamkeit und professionellem Verhalten hätte verhindert werden können. Die maximale Haftung von Krauthammer ist auf die Gebühr für die betreffende Aufgabe begrenzt und übersteigt in keinem Fall die im Rahmen der Betriebshaftpflicht festgelegte Versicherungssumme.

17.2. Krauthammer kann die Leistungserbringung verweigern und muss keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde oder der Standort der Leistungserbringung Sanktionen des UN-Sicherheitsrats, der Europäischen Union (EU) oder einzelner Staaten oder eigenständigen restriktiven Maßnahmen gemäß einer Verordnung oder einem Beschluss des Europäischen Rates unterliegt.

18. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

18.1. Das Rechtsverhältnis zwischen Krauthammer und dem Kunden unterliegt dem lokalen Recht des betreffenden Unternehmens von

Krauthammer, das als Vertragspartei oder Leistungserbringer für die Dienstleistungen/das Programm fungiert.

18.2. Krauthammer und der Kunde versuchen, sämtliche Streitigkeiten, die durch diese oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, auf gütlichem Wege beizulegen. Je nachdem, welches Unternehmen von Krauthammer Rechtsansprüche geltend machen möchte oder im Einzelfall beteiligt ist, werden Streitigkeiten zwischen Krauthammer und dem Kunden ausschließlich an das jeweils zuständige Gericht in Amsterdam (NL), Brüssel (BE), Paris (FR), Bülach (CH), Madrid (ES), Hongkong (HK), Shanghai (CN), Atlanta (USA) oder Hamburg (DE) verwiesen, es sei denn, dass sich Krauthammer als Kläger oder klageführende Partei für das zuständige Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden entscheidet